Der CEXIT aus der Coronakrise – dieBasis antwortet

4. Maßnahmen zur Infektionsprophylaxe

Maßnahmen zur Infektionsprophylaxe dürfen nur angeordnet werden, wenn solide wissenschaftliche Evidenz für deren Effektivität vorliegt. Die staatliche Anordnung von Maßnahmen ohne gesicherten Nutzen, wie Schulschließungen oder generelle Lockdowns, müssen unterbleiben. Die einseitige staatliche Werbung für Produkte der pharmazeutischen Industrie oder anderer Hersteller muss untersagt werden. Insbesondere die Darstellung von Injektionen als einziges Mittel zur Prophylaxe ohne adäquate Aufklärung der Bevölkerung über die damit verbundenen Risiken ist umgehend zu beenden. Eine ehrliche gesundheitliche Aufklärung muss alle Möglichkeiten der Infektionsprophylaxe und Vorsorge berücksichtigen.

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