1. Expertenrat
Es muss umgehend ein unabhängiger Expertenrat eingerichtet werden, der frei von Interessenkonflikten ist, das heißt, frei von Verflechtungen mit der Regierung und der Industrie. Dieser Expertenrat muss interdisziplinär besetzt sein – das heißt, es müssen neben Experten für Virologie und Epidemiologie auch Psychologen, Soziologen, Ökonomen, Pädagogen, Ethiker, Juristen, Gesundheits- und Pflegewissenschaftler vertreten sein, um im Interesse der gesamten Gesellschaft die bestmöglichen Entscheidungen für alle zu treffen. Aufgabe des Expertenrates ist es, die Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie zu bestimmen und dabei die Vor- und Nachteile der Maßnahmen interdisziplinär und mit Weitblick abzuwägen. Insbesondere soll es Aufgabe des Expertenrats sein, das Vorliegen einer „epidemischen Lage nationaler Tragweite“ festzustellen. Diese „epidemische Lage nationaler Tragweite“ darf nicht mehr nur an erratisch erhobenen „Inzidenzwerten“ festgemacht werden, sondern muss durch eine tatsächliche Bedrohung durch schwere Erkrankungen und Todesfälle begründet sein. Die epidemische Lage nationaler Tragweite kann nicht durch einen Parlamentsbeschluss festgestellt werden, sondern muss an nachvollziehbaren epidemiologischen Kennzahlen festgemacht werden, die sowohl die Häufigkeit als auch die Schwere von Erkrankungen berücksichtigen.